9.2.10


Die Unverfrorenheit, mit der Steuerhinterzieher sich jetzt gerichtlich durchgesetzt haben, um Schadenersatz von den Banken zu fordern, die ihre Nicht-Steuergelder gebunkert hatten, kennt keine Grenzen. Erstaunlicher ist fast, daß die Gerichte den Klägern im gröbsten Sinne folgten. Sie forderten tatsächlich das gesamte Kapital zurück. Und doch: Sie erhalten Schadenersatz in Höhe der Gelder, die sie für die Bewährungsauflagen hinterlegen mussten. Sprich: Die Bank zahlt ihnen die Strafe.

Das einzige wirksame Mittel gegen ein solches Vorgehen wäre eine öffentliche Anprangerung. Daß dies problematisch ist, ist mir klar, aber bei derartigen Moralvorstellungen, die lediglich das Licht der Öffentlichkeit oder einer Namensnennung in den Medien scheuen, scheint es der einzig praktikable Weg zu sein. Diese Menschen machen einen sprachlos. Und Deutschland empört sich über Hartz-IV-Empfänger und Dauerarbeitslose.

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